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Allgemeine Geschäftsbedingungen Agentur SAZINC GMBH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den europäischen Wirtschaftsraum.

2. Grundsatz der Zusammenarbeit

2.1. Das Unternehmen sazinc GmbH wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle

für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

3. Angebot/Bindungsfristen/Annahme

3.1. Aktuelle Angebote haben eine Gültigkeit von vier Wochen, danach bedarf es einer Bestätigung durch das Unternehmen sazinc GmbH.

3.2. Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistungen durch das Unternehmen sazinc GmbH zustande.

4. Leistungsumfang

Die von dem Unternehmen sazinc GmbH erbrachten Leistungen basieren auf dem individuell ausgearbeiteten Angebot angepasst auf den jeweiligen Kundenwunsch.

5. Leistungsfristen, Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten dem Unternehmen wscl.ventures und des Kunden

5.1. Zugesagte Fristen sind insofern gültig, sobald diese durch die Agenturleitung bestätigt wurden.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen sazinc GmbH über alle relevanten Fakten (insbesondere Rechtsstellung, Gesellschaftsverhältnisse, Bonität u. ä.) unverzüglich zu informieren. Alle Leistungen, die aufgrund der Nicht-Unterrichtung ausgeführt werden, sind regulär zu

bezahlen. Darüber hinaus sind auch alle Leistungen, die aufgrund dessen (erneut) auszuführen sind, ebenso vergütungspflichtig.

6. Zahlungsbedingungen/Fälligkeit

6.1. Die jeweiligen Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Skonto zu bezahlen.

6.2. Sollten Mahnungen notwendig sein, werden diese nach 10 Tagen (nach Rechnungsdatum) mit einer Gebühr von 5 Euro fällig. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, wird eine zweite Mahnung (Zahlungsziel 21 Tage nach dem Rechnungsdatum) erstellt. Diese beinhaltet

eine weitere Mahngebühr in Höhe von 15 Euro.

6.3. Werden drei Rechnungen hintereinander nicht bezahlt, werden die Leistungen nach dem Fälligwerden der dritten Rechnung unverzüglich eingestellt

6.4. Sollten die Forderungen nach der zweiten Mahnung nicht beglichen werden, so wird ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt. Die Kosten des Verfahrens muss der Kunde tragen.

6.5. Es besteht die Möglichkeit, einen Ratenplan abzuschließen.

7. Kündigung/Kündigung aus wichtigem Grund

7.1. Projektbezogene Verträge müssen nicht gekündigt werden.

7.2. Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, sind mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündbar.

7.3. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch eine der beiden Vertragsparteien erlaubt eine fristlose Kündigung.

8. Sorgfaltspflicht

8.1. Das Unternehmen sazinc GmbH verpflichtet sich,, die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrzunehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch das Unternehmen sazinc GmbH an Dritte in jedem

Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.

8.2. Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen sazinc GmbH, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen.

8.3. In diesem Sinne haftet das Unternehmen sazinc GmbH auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.

9. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz

9.1. Alle Unterlagen sowie Daten des Kunden werden von dem Unternehmensazinc GmbH geheim gehalten. Die gleichen Umstände gelten für beauftragte Dritte im Rahmen des jeweiligen Projektes.

9.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Erfüllung des Auftrags personenbezogene Daten (Ansprechpartner) erhoben und gespeichert werden. Auf Wunsch des Betroffenen kann das Unternehmen sazinc GmbH eine Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Diese werden nach

Auflösung der Geschäftsbeziehung innerhalb der gesetzlichen Frist gelöscht.

9.3. Auch projektbezogener Content wird unverzüglich nach der Umsetzung des Projektes gelöscht. Falls Daten archiviert werden, bedarf dies einer Zustimmung des Kunden.

10. Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte

10.1. Bekannte Einschränkungen von Nutzungsrechten werden vom Unternehmen sazinc GmbH unverzüglich mitgeteilt.

10.2. Inhalte und Medien gleich welcher Art werden vom Unternehmensazinc GmbH nach besten Wissen angefertigt und dementsprechend an den Kunden übergeben.

Eigenständige Änderungen müssen mit dem Urheber, in diesem Falle dem Unternehmen sazinc GmbH abgestimmt werden und das Ganze geschieht ohne Haftungsübernahme durch das Unternehmen sazinc GmbH.

10.3. Der Kunde erklärt mit der Übergabe von jedweden Unterlagen sowie Mediendateien und Vorlagen, dass er die ausschließlichen Nutzungsrechte daran besitzt.

10.4. Falls nicht gesondert im Vertrag geregelt, erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare, räumlich und zeitlich beschränkte Nutzungsrecht auf ein Jahr.

10.5. Modifizierungen des Nutzungsrechts sind möglich, müssen jedoch einzeln mit dem Unternehmen wscl.ventures vereinbart werden.

10.6. Layouts, Präsentationsunterlagen, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Videos, Dateien und ähnliches, die zur Erstellung des Endprodukts notwendig sind, bleiben im Eigentum des Unternehmens sazinc GmbH. Die Überlassung von Originalen ist prinzipiell möglich, muss jedoch individuell und

in gegenseitiger Absprache vereinbart werden.

10.7. Der Kunde trifft geeignete Vorsorgemaßnahmen um die erbrachte Leistung vor fremden Zugriff zu schützen.

10.8. Sofern Leistungsschutzrechte oder Nutzungsrechte für geforderte Leistungen oder Produkte zur Erfüllung des Auftrags beschafft werden müssen, werden diese durch das Unternehmen sazinc GmbH erworben und entsprechend in Rechnung gestellt.

11. Verwertungsgesellschaften

Sofern Rechte von Verwertungsgesellschaften erworben werden müssen, werden diese in treuhänderischer Weise durch das Unternehmen sazinc GmbH erworben und entsprechend in Rechnung gestellt.

12. Leistungen Dritter

Sofern Leistungen von Dritten erbracht werden, werden die Verarbeitungs- und Nutzungsrechte durch das Unternehmen sazinc GmbH eingeholt und mit Rechnungsbegleichung an den Kunden übertragen.

13. Gerichtsstand

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist der Gerichtsstand in Chemnitz verortet.

14. Haftung

14.1. Der Kunde erklärt, alle notwendigen Nutzungsrechte für alle von ihm übermittelten Medien zu besitzen. Falls dem nicht so ist, übernimmt das Unternehmen wscl.ventures keine Haftung.

14.2. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch das Unternehmen sazinc GmbH erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die

Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Das Unternehmen sazinc GmbH ist jedoch in der Pflicht auf etwaige

Verstöße hinzuweisen, soweit diese durch die Tätigkeit selbst bekannt sind.

14.3. Das Unternehmen sazinc GmbH übernimmt keine Haftung für Sachaussagen zum Produkt oder der Leistung, die durch den Kunden übermittelt werden.

14.4. Insofern Medien zur Bearbeitung oder Kenntnisnahme an das Unternehmen sazinc GmbH übermittelt werden, besteht kein Haftungsanspruch für etwaige Inhalte auf diesen Medien.

14.5. Sofern Templates, Texte oder Layouts versendet werden, haftet der Auftraggeber. Dies beginnt mit der Übergabe an das beauftragte Versandunternehmen.

14.6. Das Unternehmen wscl.ventures haftet nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

15. Produktionsüberwachung

15.1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählt das Unternehmen wscl.ventures einen geeigneten Werbemittelhersteller aus und erteilt Produktionsaufträge nach der Freigabe durch den Auftraggeber in Textform. Einzelaufträge bis 750 Euro bedürfen nicht der Freigabe durch den

Auftraggeber. Die Auftragserteilung an den Werbemittelhersteller erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

15.2. Das Unternehmen sazinc GmbH koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrollieren die Leistungen und Rechnungen der Hersteller.

15.3. Für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer 16.1 und 2 erhät das Unternehmen sazinc GmbH ein Agenturhonorar in Höhe von 20 Prozent auf den Nettowert der Rechnungen des Werbemittelherstellers. Das Agenturhonorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen der Hersteller

fällig.

15.4. Soweit das Unternehmen wscl.ventures Produktionsaufträge aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von das Unternehmen sazinc GmbH an

den Auftraggeber weiterberechnet. Das Unternehmensazinc GmbH ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von 2.500 Euro sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.

16. Vorlagen und Entwürfe

16.1. Vom Kunden nicht genutzte Arbeiten werden mit einer Skizzengebühr von 2/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.

162. Der Kunde hat nur Anspruch auf das Endprodukt.

17. Kundenrücktritt

17.1. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit vom Auftrag zurückzutreten, allerdings werden individuell erbrachte Leistungen entsprechend des Entwicklungsstandes in Rechnung gestellt.

17.2. Darüber hinaus erlaubt sich das Unternehmen sazinc GmbH, für erbrachte Beratungsleistung und Bemühungen, 20 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

18. Änderungen des Vertrags

Änderungen bestehender Verträge mit dem Unternehmen sazinc GmbH bedürfen der Schriftform.

19. Reisekosten

Sollten Reisekosten anfallen, so werden diese mit 0,38 € pro Kilometer berechnet. Berechnung

sgrundlage ist dabei die kürzeste Verbindung zwischen dem Sitz des Unternehmens und dem jeweiligen Ziel.

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