Obwohl das Urheberrecht und die Datenschutzverordnung im Rahmen der weiter voranschreitenden Digitalisierung immer relevanter werden, reicht der Ursprung der beiden Gesetze bis in die Antike zurĂŒck. So bezeichnete der römische Dichter Martial einen gewissen Fidentinus als âplagiariusâ, nachdem dieser Martials Gedichte als seine eigenen ausgegeben hatte. Ziel des heutigen Blogs ist es daher, einen Ăberblick ĂŒber die aktuelle Rechtslage zu schaffen, die einfache Umsetzung der Vorschriften fĂŒr euer Unternehmen abzuleiten und die KomplexitĂ€t der Thematik am Fallbeispiel âMetall auf Metallâ zu beleuchten.
Das Urheberrecht (UrhG)
Alle Vorschriften zum Thema Urheberrecht sind im Urheberrecht (UrhG) geregelt. Es gewĂ€hrt den Urhebern von geistigen Schöpfungen bestimmte Rechte an ihren Werken. Diese Rechte umfassen die VervielfĂ€ltigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe sowie die Bearbeitung und Ăbersetzung der Urheberwerke. Schutzgegenstand können literarische Werke, Musik, Kunst, Filme, Software, Fotografien und vieles mehr sein. Wichtig ist, dass die meisten Werke automatisch mit ihrer Schöpfung geschĂŒtzt sind und keine weitere Registrierung oder Kennzeichnung nötig ist. Die Dauer des Urheberrechtsschutzes variiert hingegen je nach Land und Art des Werks. In den meisten FĂ€llen dauert der Schutz wĂ€hrend des Lebens des Urhebers plus bis zu 70 Jahre nach seinem Tod an. Gibt es mehrere Urheber, lĂ€uft der Schutz 70 Jahre nach dem Tod des letzten Urhebers ab. Nach Ablauf dieser Frist sind die Werke gemeinfrei, das heiĂt, sie dĂŒrfen beliebig oft verwendet, vervielfĂ€ltigt oder auch verĂ€ndert werden.
Zu Lebzeiten des Urhebers können Nutzungsrechte fĂŒr Werke in Form von VertrĂ€gen oder Lizenzvereinbarungen erworben werden. Wichtig ist, sich genau an diese Vereinbarungen zu halten und nicht schon vorab mit den Werken fremder Urheber zu arbeiten. Denn das könnte â wie im Fall âMetall auf Metallâ â in einem jahrelangen Rechtsstreit enden. Bereits vor ĂŒber 20 Jahren reichte die Elektronik Band Kraftwerk Klage gegen den Musikproduzent, Rapper und Songwriter Moses Pelham ein, da dieser ungefragt eine zweisekĂŒndige Tonspur aus ihrem Song âMetall auf Metallâ fĂŒr den Sabrina Settlur Track âNur mit mirâ gesampelt hatte. Obwohl bereits mehrere Urteile zugunsten beider Parteien an diversen nationalen und internationalen Rechtsinstitutionen gefallen sind, zieht sich der juristische Konflikt weiter.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Rechte der DSGVO sollen sicherstellen, dass persönliche Informationen angemessen geschĂŒtzt werden. Sie ist ein Gesetz der EuropĂ€ischen Union und wird in Deutschland noch durch die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weiter ergĂ€nzt und konkretisiert. FĂŒr die Datenverarbeitung gilt grundlegend: Nicht mehr als nötig. Unter der Voraussetzung der Zustimmung der Betroffenen zur Datennutzung dĂŒrfen Unternehmen nie mehr Informationen speichern als fĂŒr den ursprĂŒnglichen Zweck nötig sind. Sind die Daten erst einmal gespeichert, mĂŒssen diese ausreichend vor Zugriffen durch Unbefugte sowie vor Verlust und FĂ€lschung geschĂŒtzt werden. Werden sie hingegen nicht mehr benötigt, mĂŒssen die Daten gelöscht werden. In besonderen FĂ€llen gilt hier auch das sogenannte âRecht auf Vergessenwerdenâ.
Praktische Umsetzung im Unternehmen
Nach dem kurzen Ăberblick ĂŒber die aktuelle Rechtslage stellt sich die Frage: Wie kann ich diese Vorschriften in meinem Unternehmen integrieren? ZunĂ€chst sollte geprĂŒft werden, ob generell ein Datenschutzbeauftragter bestimmt werden sollte. Wenn ja, ist es wichtig, diese Person mit ausreichend Ressourcen, also Zeit und Budget, auszustatten. ZusĂ€tzlich sollte das restliche Team dennoch eine grundlegende Schulung ĂŒber die Pflichten und Anforderungen der DSGVO und des Urheberrechts erhalten, um eine gewisse Awareness fĂŒr das Thema zu erreichen.
Neben der internen Umsetzung ist aber natĂŒrlich das Einhalten der Verordnungen gegenĂŒber externen Betroffenen genauso wichtig. Das Stichwort lautet hier Transparenz. Formuliert eure Datenschutzverordnungen und -hinweise möglichst klar und verstĂ€ndlich. Hierbei können auch LeitfĂ€den von den Datenschutzbehörden helfen. Stellt sicher, dass die betroffenen Personen ĂŒber die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Sorgt auĂerdem dafĂŒr, dass bei dieser Datenverarbeitung immer eine gĂŒltige Einwilligung vorliegt. Diese Einwilligung muss dabei freiwillig, spezifisch und informiert sein.
Um bei möglichen Datenschutzverletzungen reagieren zu können, dokumentiert sĂ€mtliche MaĂnahmen und Prozesse zur DSGVO-Einhaltung in schriftlicher Form. So können bei Bedarf schnell und unkompliziert Nachweise erbracht werden.
Fazit
Insgesamt sind die Rechtsprechungen der EU und Deutschlands vielleicht ein eher trockenes Thema, können und sollten aber fĂŒr die Arbeit im Online Bereich nicht ignoriert werden. Heutzutage ist es unabdingbar, Basiswissen im Bereich Datenschutz und Urheberrecht zu besitzen. Einerseits könnt ihr so mögliche fahrlĂ€ssige Fehler in eurem eigenen Unternehmen vermeiden, aber seid andererseits auch selbst als Konsument sicherer ĂŒber eure Rechte. Achtet dabei aber auf mögliche Neuerungen bzw. GesetzesĂ€nderungen, um immer up-to-date zu bleiben.